Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 07.08.2002

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 14.08.2001 - 5 U 36/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3849
OLG Oldenburg, 14.08.2001 - 5 U 36/01 (https://dejure.org/2001,3849)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14.08.2001 - 5 U 36/01 (https://dejure.org/2001,3849)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14. August 2001 - 5 U 36/01 (https://dejure.org/2001,3849)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Arzthaftung: Zahnärztlicher Praxisvertreter als Verrichtungsgehilfe

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Schadensersatz; Haftung; Verrichtungsgehilfe; Geschäftsführer; Arzt; Zahnarzt; Verwaltung; Praxis; Vertretung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz; Haftung; Verrichtungsgehilfe; Geschäftsführer; Arzt; Zahnarzt; Verwaltung; Praxis; Vertretung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Arztvertreter ist als dessen Verrichtungsgehilfe anzusehen

  • Judicialis

    BGB § 831

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 831; BGB § 847
    Angestellter Praxisvertreter des Zahnarztes ist dessen Verrichtungsgehilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 831

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Arzthaftung - 3.000 DM Schmerzensgeld wegen fehlerhafter Einschleifmaßnahmen zur Einpassung von Zahnersatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 375
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.10.1956 - VI ZR 308/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.08.2001 - 5 U 36/01
    Daran ändert auch der Umstand nicht, dass der Praxisvertreter im Einzelfall die Behandlung eines Patienten nach eigener Entschließung aus eigener ärztlicher Erkenntnis vornimmt (BGH NJW 1956, 1834; PalandtThomas, BGB, 60. Aufl. 2001, § 831 Rdnr. 7 m. w. N.).
  • BGH, 10.03.2009 - VI ZR 39/08

    Notfallarzt kann Verrichtungsgehilfe des niedergelassenen Arztes sein, für den er

    Daran ändert es nichts, dass im Einzelfall der Patient nach eigener Entschließung und ärztlicher Erkenntnis des vor Ort tätigen Arztes zu behandeln ist (Senat , Urteile vom 16. Oktober 1956 - VI ZR 308/55 - NJW 1956, 1834, 1835 = AHRS 0485/2 und vom 20. September 1988 - VI ZR 296/87 - VersR 1988, 1270, 1272 , insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 105, 189; OLG Stuttgart, VersR 1992, 55, 56 und MedR 2001, 311, 314; OLG Oldenburg, VersR 2003, 375, 376 ; Palandt/Sprau, BGB 68. Aufl., § 831 Rn. 6; allgemein zum Vertreter im Notfalldienst vgl. Ratzel/Lippert, Kommentar zur Musterberufsordnung der deutschen Ärzte - MBO - 4. Aufl. § 26 Rn. 13; Rieger, Lexikon des Arztrechts 1984, Rn. 1290).
  • OLG Brandenburg, 12.07.2007 - 12 U 207/06

    Arzthaftungsrecht: Aufklärungspflicht bei Weiterbehandlung nach Krebsdiagnose;

    Entscheidend ist, dass der Streitverkündete in der Praxis des Beklagten zu 2. zwar möglicherweise faktisch selbständig war, jedoch nicht als selbständiger Arzt dort tätig geworden ist (vgl. dazu auch OLG Oldenburg VersR 2003, 375).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.08.2002 - 5 W 98/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,19919
OLG Köln, 07.08.2002 - 5 W 98/02 (https://dejure.org/2002,19919)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.08.2002 - 5 W 98/02 (https://dejure.org/2002,19919)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. August 2002 - 5 W 98/02 (https://dejure.org/2002,19919)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • LG Köln - 3 OH 4/02
  • OLG Köln, 07.08.2002 - 5 W 98/02

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 375
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 21.08.1997 - 5 W 57/97

    Zulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens in Arzthaftungssachen;

    Auszug aus OLG Köln, 07.08.2002 - 5 W 98/02
    Im übrigen weist der Senat darauf hin, dass er seine Auffassung zur restriktiven Anwendung von § 485 Abs. 1, 2 ZPO in Arzthaftungssachen (vgl. Senat NJW 1999, 875), anlässlich einer weiteren Entscheidung durch Zulassung der Rechtsbeschwerde gemäß § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zur Überprüfung durch den BGH gestellt hat (Beschluss vom 25. Juli 02 - 5 W 86/02 -).
  • OLG Köln, 25.07.2002 - 5 W 86/02

    Zivilprozessrechtliche Voraussetzungen des Anspruchs auf Durchführung eines

    Auszug aus OLG Köln, 07.08.2002 - 5 W 98/02
    Im übrigen weist der Senat darauf hin, dass er seine Auffassung zur restriktiven Anwendung von § 485 Abs. 1, 2 ZPO in Arzthaftungssachen (vgl. Senat NJW 1999, 875), anlässlich einer weiteren Entscheidung durch Zulassung der Rechtsbeschwerde gemäß § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zur Überprüfung durch den BGH gestellt hat (Beschluss vom 25. Juli 02 - 5 W 86/02 -).
  • OLG Naumburg, 25.02.2016 - 1 W 46/15

    Selbstständiges Beweisverfahren: Zulässigkeit zur Feststellung eines

    Der Sachverhalt, in den die Beweisfragen eingebettet sind, ergibt sich vor diesem Hintergrund hinreichend aus dem Inhalt des Schriftsatzes vom 13.10.2015 ( zur Frage ( 1 ) aus dem Schriftsatz vom 13.10.2015: OLG Köln Beschluss vom 7.8.2002 - 5 W 98/02 - [ VersR 2002, 375 ] ).
  • OLG Köln, 29.04.2009 - 5 W 3/09

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens hinsichtlich

    Die Antragstellerin beruft sich zur Begründung ihrer Haupt- und Hilfsanträge auch ohne Erfolg auf den Beschluss des Senates vom 7 August 2002 [5 W 98/02, VersR 2003, 375].

    Dieser Grundsatzentscheidung hat sich der Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen, wobei er an seiner Entscheidung vom 7. August 2002 [5 W 98/02, VersR 2003, 375] und an weiteren Entscheidungen aus der Zeit vor Januar 2003 nicht mehr festhält, soweit sie hiervon abweichen.

  • OLG Naumburg, 11.12.2013 - 1 W 41/13

    Selbständiges Beweisverfahren: Rechtliches Interesse an der Beweissicherung in

    Es lässt sich feststellen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, insbesondere ob eine fehlerhafte prothetische Versorgung auf eine standardwidrige Behandlung zurückzuführen ist (BGH a.a.O.; OLG Köln VersR 2003, 375; OLG Karlsruhe VersR 2003, 374; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl., § 485 Rdn. 24).
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